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Glossar · E-Rechnung

E-Rechnung - Pflicht seit 2025

Seit dem 01.01.2025 muss jedes deutsche Unternehmen im B2B strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Hier lesen Sie kurz die Fakten.

Eine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Reine PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnung im rechtlichen Sinn. Akzeptierte Formate sind in Deutschland insbesondere ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) und XRechnung.

Der Zeitplan in Deutschland

  1. Seit 01.01.2025

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können.

  2. 2025-2026

    Übergangsfrist: Für den Versand sind PDF und Papier noch erlaubt.

  3. Ab 01.01.2027

    Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz.

  4. Ab 01.01.2028

    Versandpflicht für alle Unternehmen im B2B.

Was Mittelständler jetzt tun müssen

Empfang ist Pflicht

Sie müssen ZUGFeRD und XRechnung lesen können, in Ihre Buchhaltung übertragen und revisionssicher archivieren.

Versand vorbereiten

Auch wenn die Versandpflicht erst 2027/28 voll greift, lohnt der Umstieg jetzt - Kunden, die schon umgestellt haben, freuen sich.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Blog-Artikel E-Rechnungspflicht 2025/2026.

  • Empfang: Hanware DMS und Hanware Business übernehmen das Lesen, Übertragen in die Buchhaltung und revisionssichere Archivieren ab Werk.
  • Versand: Mit Hanware E-Rechnung versenden Sie ZUGFeRD und XRechnung - pro Kunde getrennt einstellbar.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Reine PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnung im rechtlichen Sinn. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine automatische Verarbeitung.

Welche Formate sind in Deutschland akzeptiert?

Insbesondere ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) und XRechnung.

Seit wann gilt die Empfangspflicht?

Seit dem 01.01.2025 muss jedes deutsche Unternehmen im B2B strukturierte E-Rechnungen empfangen können.

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Ab dem 01.01.2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz, ab dem 01.01.2028 für alle Unternehmen im B2B. In der Übergangsfrist 2025-2026 sind PDF und Papier für den Versand noch erlaubt.

Bereit für die E-Rechnungspflicht?

Wir richten Empfang und Versand bei Ihnen ein.

Seit 2000 · über 1.450 installierte Arbeitsplätze · Beratung, Software und Kassenhardware aus einer Hand