GoBD und Verfahrensdokumentation
Hanware unterstützt die Anforderungen der GoBD und liefert dazu eine technische Verfahrensdokumentation: den Herstellerteil. Den Anwenderteil für Ihr Unternehmen erzeugen Sie vorbefüllt direkt im Programm.
Was ist die Verfahrensdokumentation?
Die GoBD - die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form - verlangen, dass jedes Unternehmen beschreibt, wie seine Buchführung organisiert ist: wo Daten entstehen, wie sie verarbeitet, geschützt und aufbewahrt werden. Diese Beschreibung ist die Verfahrensdokumentation. Sie muss für sachverständige Dritte wie Betriebsprüfer nachvollziehbar sein und ist für den Zeitraum aufzubewahren, für den sie gilt.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich ist das Unternehmen selbst. Hanware unterstützt Sie dabei mit zwei Teilen:
Herstellerteil - liefert Hanware
Die technische Beschreibung der Software: wie Hanware Belege erfasst, nummeriert, festschreibt, aufbewahrt und für die Betriebsprüfung bereitstellt.
Anwenderteil - ergänzt Ihr Unternehmen
Ihre Organisation: Zuständigkeiten, Abläufe vom Belegeingang bis zur Ablage, Berechtigungen und interne Kontrollen. Hanware füllt ihn mit den Angaben aus Ihrem Programm vor.
Die Dokumentenzentrale im Programm
Ab Version 42.01 finden Sie in Hanware die Dokumentenzentrale. Dort rufen Sie die Verfahrensdokumentation mit dem vorbefüllten Anwenderteil auf, ebenso die Kassen-Meldedaten, die Informationen zur Betriebsprüfung und zur Kassen-Nachschau, zu Datenschutz und Sicherheit, die rechtlichen Unterlagen und die Handbücher. Sie können alles anzeigen, drucken und als PDF speichern.
Herstellerteil zum Herunterladen
Technische Verfahrensdokumentation nach GoBD (Herstellerteil)
Beschreibt, wie Hanware Belege erfasst, festschreibt, aufbewahrt und für die Betriebsprüfung bereitstellt.
Version 42.19 · gültig ab 13.10.2026 · PDF, 484 KB
Frühere Fassungen
| Version | gültig ab | |
|---|---|---|
| 42.02 | 10.10.2026 | herunterladen: Version 42.02 (457 KB) |
| 42.01 | 10.10.2026 | herunterladen: Version 42.01 (448 KB) |
Verfahrensdokumentation Belegablage
Ablage und Aufbewahrung von Belegen und Dokumenten in Hanware.
Version 42.19 · gültig ab 13.10.2026 · PDF, 235 KB
Frühere Fassungen
| Version | gültig ab | |
|---|---|---|
| 42.02 | 10.10.2026 | herunterladen: Version 42.02 (235 KB) |
| 42.01 | 10.10.2026 | herunterladen: Version 42.01 (235 KB) |
Ältere Fassungen bleiben hier dauerhaft abrufbar, weil die Verfahrensdokumentation für den Zeitraum aufzubewahren ist, in dem sie gegolten hat.
Was Hanware für die Ordnungsmäßigkeit tut
- Festschreibung durch Abschlüsse: Abgeschlossene Zeiträume und Belege lassen sich nicht mehr unbemerkt verändern.
- Storno statt Löschen: Fehler werden durch Gegenbuchung bzw. Storno korrigiert - der ursprüngliche Beleg bleibt nachvollziehbar erhalten.
- Lückenlose Belegnummern: Belege werden fortlaufend nummeriert, Lücken lassen sich prüfen und erklären.
- Protokollierung: Wichtige Vorgänge und Änderungen werden mit Zeitpunkt und Benutzer festgehalten.
- Datenexport für die Betriebsprüfung: Die Daten stehen im verlangten Format für den Datenzugriff bereit - mehr dazu unter GoBD-Export und Betriebsprüfung und Behörden.
GoBD-Regeln einfach erklärt Acht Kernregeln mit Beispielen, Fristen und Checkliste - in sieben Sprachen.
Für die GoBD gibt es kein amtliches Zertifikat. Ob eine Buchführung ordnungsgemäß ist, hängt immer von der Software und von der Organisation im Unternehmen ab - genau dafür gibt es Hersteller- und Anwenderteil.
Diese Informationen beschreiben die Funktionen der Software und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.